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Checkliste zur Anmeldung

Die ausgefüllte und vom Patienten unterschriebene Checkliste an: 05 05 04 - 672 58 33 faxen oder eingescannt an postcovid@liv.tirol senden. Sobald die Checkliste einlangt, werden die Patient:innen gereiht und dann kontaktiert.

Checkliste zur Anmeldung

In der folgenden Box finden Sie die Checkliste, die sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Hausarzt/Hausärztin bzw. Ihrem Facharzt/Ihrer Fachärztin ausfüllen und unterschreiben müssen, um im Versorgungsprogramm Post-COVID Tirol aufgenommen werden zu können.

Die ausgefüllte und vom Patienten (bzgl. Datenschutz) unterschriebene Checkliste bitte an: 050504-6725833 faxen oder eingescannt per Mail an postcovid@liv.tirol senden.

Sobald wir die Checkliste erhalten haben, werden die Patient:innendaten und die Eintrittskriterien überprüft.

Die Patient:innen werden gereiht und telefonisch von der Koordinationsstelle kontaktiert. Der bisherige Verlauf und die bereits getroffenen Maßnahmen werden dabei abgefragt. Die Betroffenen erhalten durch die Koordinationsstelle eine niederschwellige und kostenlose Erstberatung. Diese Beratung beinhaltet Informationen über pflegerische, soziale und gesundheitsfördernde Hilfeleistungen. Dadurch können die Betroffenen gleich an die richtigen Stellen weitervermittelt werden. Je nach Bedarf erhalten die Patient:innen Termine an den zuständigen Fachambulanzen der Tirol Kliniken GmbH. Das Ziel ist es, eine optimale Abstimmung von gesundheits- und sozial-pflegerischen Hilfeleistungen sicherzustellen.

Einschlusskriterien

  • COVID-19 Infektion liegt 12 Wochen zurück.
  • Der Schweregrad der Symptome wird mit ≥ 5 bewertet (numerische Ratingsskala)
  • Die funktionelle Einschränkung ist ≥ 2Grad („KLOK-Skala“, Post-COVID-19-Skala des       funktionellen Status)

Die Koordinationsstelle Post-COVID Tirol kann ausschließlich Patient:innen aufnehmen, die von einem niedergelassenen Arzt/ einer niedergelassenen Ärztin überwiesen werden. Dazu muss gemeinsam mit dem Hausarzt/der Hausärztin bzw. dem Facharzt/ der Fachärztin die erwähnte Checkliste ausgefüllt und unterschrieben werden, die in weiterer Folge an die Koordinationsstelle Post-COVID Tirol übermittelt wird.

Zusätzlich müssen die Patient:innen bei den Tiroler Sozialversicherungsträgern (ÖGK, BVAEB, SVS) versichert sein, um im Programm aufgenommen werden zu können. Personen aus anderen Bundesländern sowie anderen Ländern können aus organisatorischen Gründen nicht im Tiroler Versorgungsprogramm aufgenommen werden.

Die Erfahrung der letzten Jahre haben zusätzlich gezeigt, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Patient:innen nach einer Basisdiagnostik laut ÖGAM Leitlinie so früh wie möglich, je nach Symptomatik, in eine wohnortnahe Therapie bzw. Betreuung (Psychotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Sozialberatung, Case Management, mobile Betreuung,…) überweisen sollten.