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Arbeits- und Ausbildungsunfähigkeit

Die Post-Covid-Symptomatik kann sich auch auf die Fähigkeit zu Ausbildung und Erwerbsarbeit auswirken und diese zumindest vorübergehend beeinträchtigen.

Arbeits- , Ausbildungs- und Schulunfähigkeit

Die Post-Covid-Symptomatik kann sich auch auf die Fähigkeit zu Ausbildung und Erwerbsarbeit auswirken und diese zumindest vorübergehend beeinträchtigen.

Viele der Symptome beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit auch beim Lernen und Arbeiten, wie z. B. Fatigue, Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafstörungen, Stress. Zahlreiche symptomspezifisch genannte Strategien wirken sich auch positiv auf Ihre Fähigkeiten in Ausbildung und Arbeit aus. Dazu gehören beispielsweise das Planen beruflicher Aufgaben, das Priorisieren von Tätigkeiten, ein bewusstes Pausenmanagement und die Gestaltung des Arbeitsplatzes unter ergonomischen Aspekten.

Unterstützung finden Sie durch das interdisziplinäre Team – medizinisch wie therapeutisch. Beratungsangebote in Bezug auf Lernen und Arbeiten finden Sie HIER.

 

Wiedereingliederungsteilzeit

Durch eine Wiedereingliederungsteilzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem längeren Krankenstand schrittweise in den Arbeitsprozess in das Arbeitsleben zurückkehren. Die dadurch ermöglichte nachhaltige Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und der sanften Reintegration in den Arbeitsmarkt bringt Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

HTTPS://WWW.BMA.GV.AT/THEMEN/ARBEITSRECHT/KARENZ-UND-TEILZEIT/WIEDEREINGLIEDERUNGSTEILZEIT.HTML

Quelle: Bundesministerium für Arbeit

 

Reha Geld

Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeitspension

Für Personen, die ab 1.1.1964 geboren sind: Rehabilitationsgeld

Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zwar nicht dauerhaft, aber im Ausmaß von mindestens 6 Monaten vorübergehend invalid bzw. berufsunfähig sind, erhalten Sie anstelle einer Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension Rehabilitationsgeld von der zuständigen Gebietskrankenkasse (ab 1. Jänner 2020 "Österreichische Gesundheitskasse - ÖGK") auszahlt.

Information Pensionsversicherunganstalt:

HTTPS://WWW.PV.AT/CDSCONTENT/?CONTENTID=10007.707590&PORTAL=PVAPORTAL

Quelle: AK Tirol

 

Berufliche Rehabilitation

Während die medizinische Rehabilitation zum Ziel hat, nach Unfall oder Krankheit die körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, steht bei der beruflichen Rehabilitation die Förderung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund.
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sollen Betroffenen ermöglichen, wieder in ihrem früheren Beruf Fuß zu fassen oder in einem anderen Arbeitsbereich tätig zu werden. 

Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, Menschen mit einer Behinderung oder nach einer längeren Erkrankung wieder in die Lage zu versetzen (durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder Umschulung), ihren früheren oder, wenn nicht möglich, einen neuen Beruf auszuüben, und damit eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen.

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

Grundsätzlich stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um beruflich wieder aktiv zu werden. Es gibt Maßnahmen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Betroffenen neue berufliche Perspektiven ermöglichen können. Bei der Auswahl der Maßnahmen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder die bisherige Tätigkeit berücksichtigt. Diese Maßnahmen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden.

Zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitation zählen u.a.:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Förderung der Arbeitsaufnahme
  • Maßnahmen zur Berufsfindung
  • berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung
  • Adaption des Arbeitsplatzes

Allgemeine Voraussetzungen

Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation können im Bereich der Sozialversicherung von einem Unfallversicherungsträger (in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall bzw. einer Berufskrankheit) oder von einem Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Bei (drohender) Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit besteht bei Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.

Wohin kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre jeweilige Sozialversicherung.


Die Einrichtungen: Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ), Fit2Work, Arbeitsassistenz Tirol (ARBAS) u. a. helfen Ihnen bei Ihrer Wiedereingliederung in die Arbeitswelt.

Hinweis: Während der beruflichen Rehabilitation ohne Rechtsanspruch erhalten Sie Übergangsgeld zur Sicherung der Existenz. Das Übergangsgeld wird monatlich im Nachhinein bezahlt.

Information: BERUFLICHES BILDUNGS- UND REHABILITATIONSZENTRUM

Information: FIT2WORK

Information: ARBEITSASSISTENZ TIROL (ARBAS)

Information: SOZIALE UNFALLVERSICHERUNG AUVA (ARBEITSUNFALL UND BERUFSERKRANKUNG)

Quelle: gesundheit.gv.at

Medizinische Rehabilitation

Unter dem Link rehakompass.goeg.at sind viele Rehabilitationszentren der diversen Sozialversicherungsträger angeführt.